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Was man vom Erbrecht wissen sollte
21. März | 19:00 bis 21:00 Uhr
KostenlosViele scheuen sich vor dem Gedanken an den eigenen Tod und den Folgen für die Hinterbliebenen. Man glaubt auch, noch genügend Zeit zu haben, um sich damit zu beschäftigen. Auch wenn Sie gute Aussichten haben, noch lange zu leben, kann Ihnen doch jeden Tag etwas zustoßen. Auch der jüngere Mensch sollte deshalb überlegen, ob sein Vermögen nach seinem Tod so vererbt wird, wie er es für richtig hält. Sind Regelungen zum Nachlass nicht oder fehlerhaft getroffen, kommt es oftmals zu Streit unter den Angehörigen oder die Erbfälle landen sogar vor Gericht.
Frau Ursula Thanner, Fachanwältin für Erbrecht, verschafft Ihnen mit Ihrem Vortrag einen Überblick über die wichtigsten Probleme und gibt Ihnen einige grundlegende Hinweise zu folgenden Aspekten:
- Wer erbt ohne Testament, gesetzliche Erbfolge
- Testament oder Erbvertrag
- Unwirksames oder unklares Testament
- Gestaltungsfehler beim Berliner Testament
- Erbengemeinschaft
- Liquiditätsfalle der Erben übersehen
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Erbschaftssteuer
- Vorweggenommene Erbfolge
Eintritt frei, keine Anmeldung nötig.